20.04.2020 | Corona Kindergärten Kita

Notbetreuung ausweiten und Öffnungskonzept erarbeiten

Die Mitarbeiter der Jugendämter, die für den Kinderschutz zuständig sind, sind systemrelevant und müssen daher bei der Kinderbetreuung bevorzugt berücksichtigt werden. Wenn Kindeswohlgefährdungen gemeldet werden, müssen die Jugendämter handlungsfähig sein. Dass derzeit Kinder stärker gefährdet sind als sonst, ist mittlerweile unbestritten.

Die Familienministerin hat in der „Nummer gegen Kummer“ eine Zunahme der Elternberatungen um 22 % festgestellt und eine Zunahme bei den Kindern und Jugendlichen sogar um 26 %. Die Meldungen erfolgen zu etwa 23 % durch Polizei und Staatsanwaltschaft, gefolgt durch die Schulen und Kitas mit etwa 14 %. Die letzten können derzeit ihrem Kinderschutzauftrag ohnehin nur sehr eingeschränkt nachkommen. Umso wichtiger ist es, dass Kinderschutzmeldung unmittelbar und umfassend bearbeitet werden können.

Darüberhinaus fordern wir die Erarbeitung eines Konzeptes, welches perspektivisch die schrittweise Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglicht. Hier steht die Frage im Fokus welche Maßnahmen zu treffen sind um das Ansteckungsrisiko in der Betriebsphase zu minimieren, ob ggf. bauliche oder organisatorische Anpassungen vorzunehmen sind und diese Änderungen auch umzusetzen und zu prüfen wie diese Maßnahmen unterstützt werden können.

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