25.10.2019 |

Der Mietendeckel löst keine Probleme

Der Mietendeckel in Berlin riskiert, dass keine weiteren Investitionen in der Hauptstadt getätigt werden. Besonders dramatisch ist an dieser Stelle § 3 Abs. 2. Darin wird geregelt, dass bei Erstvermietung die Mietgrenze nicht überschritten werden darf. Das bedeutet nichts anderes, als dass derzeit im Bau befindliche Wohnungen, die auf hohem Niveau gebaut werden, trotzdem nur die vom Senat festgelegte Miete erwirtschaften dürfen. Eigentümer, die bei ihrer Investition mit einer höheren Miete gerechnet haben, zahlen nun für den hohen Standard, den sie bauen, drauf, wenn sie ihn überhaupt auffangen können. Wenn man Investitionen in den Wohnungsbau verhindern will, hat der Senat mit diesem Gesetz genau das geschafft.

Cookies & Skripte von Drittanbietern

Diese Website verwendet Cookies. Für eine optimale Performance, eine reibungslose Verwendung sozialer Medien und aus Werbezwecken empfiehlt es sich, der Verwendung von Cookies & Skripten durch Drittanbieter zuzustimmen. Dafür werden möglicherweise Informationen zu Ihrer Verwendung der Website von Drittanbietern für soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz und im Impressum.
Welchen Cookies & Skripten und der damit verbundenen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten stimmen Sie zu?

Sie können Ihre Einstellungen jederzeit unter Datenschutz ändern.