26.06.2020 | spahn

Rechte von Beatmungspatienten stärken


Stellen Sie sich vor, der Medizinische Dienst der Krankenkassen entscheidet darüber, ob ein/e Beatmungspatient/in zu Hause betreut wird oder in eine stationäre Einrichtung gehen muss.

Was wäre, wenn diese Entscheidung vor allem auf finanziellen Kriterien beruhen würde? Und was wäre, wenn Sie weder als Betroffene/r noch als Angehörige/r etwas dagegen tun könnten?

Klingt skurril, könnte jedoch, wenn es nach Jens Spahn geht, bald traurige Realität werden. In einem gemeinsamen Änderungsantrag fordern die drei Oppositionsparteien FDP, Die Linke und Die Grünen im Gesundheitsausschuss deshalb, den Entwurf in wesentlichen Punkten zu ändern.

Wir unterstützen diese Forderung, denn der Entwurf von Spahn verletzt sowohl das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht als auch die Behindertenrechtskonvention der UN. Wonach die Betroffenen das Recht haben, frei darüber entscheiden zu könnten, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden wollen. “Ein Gesetzestext, der der Krankenkasse ein Entscheidungsrecht über den Aufenthaltsort des Versicherten einräumt, wird diesen Normen nicht gerecht”!

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