17.10.2021 |

LiF Inputpapier Koalitionsverhandlungen

Die Bundesvereinigung der Liberalen Frauen begrüßt die Entscheidung des FDP Bundesvorstandes und der FDP Bundestagsfraktion in Koalitionsverhandlungen mit der SPD und den Grünen zu treten. In der sogenannten Ampel sehen wir gerade auch in Bezug auf die Frage Entwicklung der Gleichstellung großes Potenzial.

Die potenziellen Partner in dieser Koalition haben, wie auch die FDP wesentliche frauenpolitische Ziele in ihren Wahlprogrammen formuliert, als Bundesvereinigung der liberalen Frauen möchten wir den Verhandlungsführern und Verhandlungsführerinnen unserer Mutterpartei einige wesentliche Punkte benennen, deren Umsetzung und hier besonders bedeutsam erscheinen:

 

1.  Abschaffung des § 219a StGB.

  1. Klare Rechtsrahmen für Selbstständigkeit: Beseitigen des „Damokles-Schwertes“ der Schein-Selbstständigkeit, durch Definition von Positiv-Kriterien (anstelle der heute angewendeten Regeln).
  2. Weibliche Start-Ups unterstützen (Zugang zu private equity und Fördermitteln, Business Angels, Mentorinnen, …). Dabei: Viele Frauen gründen anders als Männer – langfristig, nachhaltig langsam wachsend, statt Unicorn mit schnellem Exit. Wir brauchen eine Gründerkultur, die beides wertschätzt, zulässt und unterstützt. Stärkung der Bundesweiten Gründerinnenagentur und deren bundesweite Präsenz. Verbesserung der Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Akzeptanz für weibliche Unternehmensnachfolge.
  3. Kinder und Jugendliche für die Idee der Selbstständigkeit begeistern – als Alternative zum traditionellen Angestelltenverhältnis. Generell muss das Bild der „selbstständigen Unternehmerin bzw. des Unternehmers“ zukunftsfähig weiterentwickelt werden.
  4. Mutterschutz für Selbstständige/Unternehmerinnen verbessern

 6. Ein modernes Familienrecht spiegelt ein liberales Gesellschaftsbild. Damit meinen wir:

  • Beide Elternteile sollen bei einer Trennung gleichberechtigte Erziehungsarbeit leisten können; dies spiegelt die Realität von (arbeitenden) Müttern und Vätern.
  • Aber auch während der Beziehung müssen die Weichen des Arbeits- und Sozialrechts für eine gleichberechtigte Erziehungs- und Erwerbsarbeit gestellt werden.

    Arbeitsverhinderungsregelungen für Frauen wie das Ehegattensplitting und die Lohnsteuerklasse V gehören reformiert.

  • Das Unterhaltsrecht („einer zahlt, die andere betreut“ und umgekehrt) gehört überarbeitet und muss der Lebensrealität der betroffenen Familien angepasst werden.
  • In gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und Ehen müssen beide Partner ein sofortiges Mitsorgerecht erhalten.
  • Elternschaftsvereinbarungen müssen in weitem Rahmen als eigenverantwortliche Regelungen ermöglicht werden.
  • Eine Ausweitung der Elternmonate, die nicht abgegeben werden können, auf vier Monate, um die Sorgeleistungen der Väter in den Familien zu stärken.
  • Regelungen zu Eispenden und Embryospenden. Diese sind im Ausland möglich. Eine Nichtzurkenntnisnahme dieser Tatsache in unserem Recht ist keine aktive Politik.
  • Weitere Sorgeregelungen für Familienmitglieder, die Sorgeleistungen übernehmen. Auch ein langjähriger Lebensgefährte, eine Lebensgefährtin einer sorgeberechtigten Person tragen Verantwortung und sollen dies auch tun. Die Vielfalt heutiger Lebens- und Betreuungsverhältnisse muss im Recht ankommen.
  • Die Anordnung des Wechselmodells ist am Kindeswohl zu orientieren und soll nur dann erfolgen, wenn auch während der bestehenden Partnerschaft zu annähernd gleichen Teilen betreut wurde. Kinder sind kein Spielball in der Trennung.
  • Für das gelebte Wechselmodell muss eine Unterhaltsregelung gefunden werden, die die Kinder bevorzugt und nicht zu einer taktischen Entscheidung führt.
  • Der Begriff „Sorgerecht“ soll durch „elterliche Verantwortung“ ersetzt werden, um begrifflich klar zu machen, dass es nicht um ein Recht zur Entscheidung über einen anderen Menschen geht, sondern um die Verpflichtung, die Verantwortung über ein Kind wahrzunehmen.

7.     7.In diesem Zusammenhang steht auch die Forderung nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf – auch und besonders für die vielen Alleinerziehenden in unserem Land. Der ständigen – durchaus begrüßenswerten – Arbeitszeitflexibilisierung in unserem Land stehen immer noch zu knappe und vergleichsweise starre Betreuungsangebote gegenüber, was der Erwerbstätigkeit von Eltern und hier i.d.R. von Frauen gewisse Grenzen setzt. Hier muss das Betreuungsangebot mit der geforderten Arbeitszeitflexibilität Schritt halten. 

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