18.12.2019 |

Bürgerrechte gelten auch im digitalen Raum!


Oskar Kokoschka sagte einmal: „Freiheit ist ein Kaugummibegriff geworden – an jedem Schlagbaum versteht man etwas anderes darunter.“

Wir scheinen einen Hang dazu zu haben, unsere Welt mit Schlagbäumen umgeben zu wollen. Unter Bezug auf den Kampf gegen Rechtsextremismus und Hetze versucht die Regierung nun (nach der Verschärfung des Waffengesetzes) Verschärfungen des NetzDG, der StPo und des TMG (Telemediengesetz) durchzusetzen, um “Hetze im Netz besser verfolgen und bestrafen zu können“ und holt dabei gleich die ganz große Keule aus dem Giftschrank der Staatsgewalt.

Die geplanten Änderungen am TMG bedeuten genau betrachtet nicht weniger als die Einräumung umfassender Überwachungsrechte, die Ermöglichung von allumfassenden Onlinedurchsuchungen zur „Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“. Dies zeigt schon, wie breit der Kreis derer gefasst ist, der zukünftig Zugriff auf Bestands- und Nutzerdaten haben soll, denen die Passwörter zu E-Mail-Diensten, Sozialen Netzwerken und allen anderen (unter das TMG fallenden Diensten) im Zweifelsfall zugänglich gemacht werden muss. Und dabei gilt: will ein Anbieter zertifiziert sein, muss dieser Passwörter verschlüsselt aufbewahren. – Wie verträgt sich diese Regelung mit dem Begehren der Verschärfung des TMG?

Eine Verschärfung des TMG könnte letztlich zur Aushebelung des Datenschutzes führen. Dabei mag man das Anliegen, Straftaten im Netz besser verfolgen zu können, ja gar nicht kritisieren. Natürlich sind derartige Straftaten zu ahnden, doch auch der Verweis auf den Richtervorbehalt kann hier nicht beruhigen – denn wie oft wurde in der Vergangenheit hier „NEIN“ gesagt?

Es ist richtig, dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen einen hohen Stellenwert einzuräumen, es ist richtig klarzustellen: BÜRGERRECHTE gelten auch im digitalen Raum! Und Bürgerrechte sind zu schützen!

Jacqueline Krüger

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