25.10.2019 |
Der Mietendeckel löst keine Probleme
Der Mietendeckel in Berlin riskiert, dass keine weiteren Investitionen in der Hauptstadt getätigt werden. Besonders dramatisch ist an dieser Stelle § 3 Abs. 2. Darin wird geregelt, dass bei Erstvermietung die Mietgrenze nicht überschritten werden darf. Das bedeutet nichts anderes, als dass derzeit im Bau befindliche Wohnungen, die auf hohem Niveau gebaut werden, trotzdem nur die vom Senat festgelegte Miete erwirtschaften dürfen. Eigentümer, die bei ihrer Investition mit einer höheren Miete gerechnet haben, zahlen nun für den hohen Standard, den sie bauen, drauf, wenn sie ihn überhaupt auffangen können. Wenn man Investitionen in den Wohnungsbau verhindern will, hat der Senat mit diesem Gesetz genau das geschafft.